Zeitgemäße Behandlung von Datenschutz- und Geheimhaltungserklärungen in der LightLife Gesellschaft für audiovisuelle Erlebnisse mbH, Köln | Wien
Licht- und Mediendesign in der Architektur. Planung und Realisation.
Lichtkunst, Kunstlicht, Lichtdesign, Architekturbeleuchtung, Architectural Lighting Design, Lichtplanung, Architekturinszenierung, Medienfassaden, Erneuerbare Energien, LED-Technik, Lichtprogrammierung, LED Technik, Sonderleuchtenbau, Lichtsteuerung, e:cue, Pharos Controls, Köln, Wien
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Zeitgemäße Behandlung von Datenschutz- und Geheimhaltungserklärungen in der LightLife Gesellschaft für audiovisuelle Erlebnisse mbH, Köln | Wien

Zeitgemäße Behandlung von Datenschutz- und Geheimhaltungserklärungen in der LightLife Gesellschaft für audiovisuelle Erlebnisse mbH, Köln | Wien

Beinah täglich erscheinen in unterschiedlichen Medien Enthüllungen bzw. Überraschungen  zum Thema Datenschutz bzw. Datenüberwachung durch offizielle Regierungsstellen und Geheimdienste. Resümierend: Wir sind etwas verunsichert…

Das aktuelle Handeln der deutschen Bundesregierung, speziell die aufklärerischen Aktivitäten von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und des Bundesinnenministers Dr. Hans-Peter Friedrich tragen aus unserer Perspektive nicht dazu bei, dass wir uns im Rahmen der täglichen gewerblichen Kommunikation unbeobachtet fühlen.

Selbstverständlich achten wir im Sinne unserer Auftraggeber, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit, wie diese auf unserer Website: https://www.lightlife.de/datenschutzerklarung, und für den Bereich Online-Handel im Webshop nachzulesen sind:  https://www.lightlife.de/webshop/datenschutz.

Da wir kreative und planerische Tätigkeiten bearbeiten bzw. üblichen Handelstätigkeiten nachgehen, gehen wir davon aus, dass wir keiner Überwachung unterliegen. Wir können eine Beobachtung unserer Aktivitäten oder der unserer Kunden und Lieferanten jedoch nicht ausschließen. In unserem Geschäftsbereich gehören sogenannte Geheimhaltungserklärungen (NDA´s) gegenüber Kunden und Lieferanten zum Standard: www.lightlife.de/downlo/LightLife_Geheimhaltungsvereinbarung_18022013.pdf.

Trotz Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarungen oder Verträge, kann man sich, gemäß unserer Einschätzung, aktuell nicht auf die beiderseitig angestrebte Geheimhaltung verlassen. Solche Vereinbarungen, Verträge und Konzepte wurden bisher, dem Zeitgeist entsprechend, via Mail zwischen den Projektbeteiligten übermittelt.

Bei dieser „üblichen“ Art des Datentransfers können wir nicht garantieren, dass sensible Unterlagen auch von dritten zur Kenntnis genommen werden. Resultierend aus dieser Erkenntnis haben wir in der Vergangenheit, und werden in der Zukunft keinerlei Kunden- oder sonstige Daten bei Cloud-Dienstleistern ablegen und speichern.

Sämtliche Projekt- und Kundendaten wurden bisher, und werden zukünftig, auf unseren internen Servern gespeichert. Für Konzepte, Ideen, Geheimhaltungserklärungen werden wir den augenscheinlich altertümlichen Postweg nutzen. Wir gehen davon aus, dass dieses konventionelle Verfahren eine  gewisse Geheimhaltung  bietet. Grundsätzlich bevorzugen wir, wenn die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, das persönliche Gespräch in unseren oder Ihren Räumlichkeiten.

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